Kostenzuschuss
Für klinisch-psychologische Behandlungen ist ein Zuschuss durch die Krankenkasse möglich, sofern eine ICD-10-Diagnose vorliegt. Dafür benötigst du vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Bestätigung z. B. von deiner Hausärztin/deinem Hausarzt (Download Formular hier). Die Rückerstattung erfolgt nach dem Wahlarztprinzip: Du begleichst das Honorar und reichst die Honorarnote gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei deine Krankenkasse ein. Informiere dich bitte bei deiner Krankenkasse über die genaue Zuschusshöhe.
Zusätzlich:
Private Zusatzversicherungen: übernehmen oft einen Teil der Kosten – bitte erkundige dich direkt bei deiner Versicherung
Selbstständige: SVS-Gesundheitshunderter
Studierende: ÖH-Zuschusstopf von bis zu 550,- EUR (weitere Infos hier)
Steuerliche Absetzbarkeit: Psychologische Therapie kann als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Bei Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.
Sozialtarif:
Für Personen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten biete ich – je nach Verfügbarkeit – ein begrenztes Kontingent an Sozialtarifen an.
Sprich mich bei Interesse gerne darauf an.
Verschwiegenheitspflicht
Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 14 Psychologengesetz). Alle Inhalte unserer Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Deine Daten werden nicht weitergegeben.
Bei unserem Erstgespräch erhältst du alle Informationen zu den geltenden Rahmenbedingungen.
Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben um den Behandlungsvertrag und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeite ich Ihre Daten für die Rechnungslegung, für die Zuschussbeantragung, für die Terminkoordination, für die Führung des PatientInnenaktes sowie für Notfälle.
Die Rechtgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Abs 2 lit h DSGVO 2018. Des Weiteren werden Ihre Daten auch auf den Rechtsgrundlagen Vertragserfüllung sowie lebenswichtige Interessen verarbeitet.
Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, es zur Rechnungslegung und in Notfällen notwendig ist.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind insbesondere Krankenkassen und Versicherungen sowie öffentliche Stellen (z. B. Gerichte nach Aufforderung). Die Übermittlung dient überwiegend dem Zwecke der Abrechnung der erbrachten Leistungen.
